Was wir leisten

Grundpflege

  • Abrechnung mit der Pflegekasse nach § 38 SGB XI
  • Beratung über Pflegeversicherung und – Finanzierung
  • Anleitung von Angehörigen
  • Übernahme oder Hilfestellung bei der Körperpflege
    (Waschen, Duschen, An-/Auskleiden)
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Begleitung Sterbender und ihrer Angehörigen
  • Pflegeberatungsbesuche nach § 37.3 SGB XI

Behandlungspflege

  • Abrechnung mit der Krankenkasse nach §37.2.1 SGB V
  • Wundversorgung
  • Medikamentengabe
  • Blutzuckermessungen
  • Injektionen
  • Kompressionsverbände/-strümpfe
  • Katheterpflege und – Überwachung
  • Stomaversorgung

Verhinderungspflege § 39 SGB XI

Wenn die pflegende Person durch Krankheit oder Urlaub verhindert ist, besteht ein Anspruch auf Verhinderungspflege durch eine professionelle Pflegefachkraft.

Wir beraten und helfen bei den erforderlichen Formalitäten.

Entlastungsleistungen nach §45 b SGB XI

Alle Pflegebedürftigen, die ambulante Leistungen von der Pflegeversicherung beziehen, haben einen Anspruch auf 125 € im Monat für Entlastungsleistungen. Dieser Betrag kann genutzt werden für:

  • ambulante Pflegeleistungen bei Pflegegrad I
  • haushaltsnahe Dienstleistungen durch geschulte Fachkräfte wie Einkaufen, Wäscheversorgung, Reinigen der Wohnung